Vorzeitiger Baubeginn von Nebenbaumaßnahmen verhindert laut Staatsregie-
rung die rechtliche Verjährung

Im Allgemeinen verjähren Planfeststellungsbeschlüsse für Flughäfen nach § 9 Abs. 3
LuftVG zehn Jahre nach Eintritt der Unanfechtbarkeit, sofern mit dem Bauvorhaben
noch nicht begonnen wurde. Für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen Mün-
chen bedeutet das konkret eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem 4. März
2016 (Datum der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses laut Bayeri-
schem Verkehrsministerium). Bisher gingen politische Akteur*innen verschiedener
Parteicouleur davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Bahn wie
üblich der Verjährung unterliegt. Die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage
von Johannes Becher, regionaler Grünen-Landtagsabgeordneter für die Flughafen-
region, zeichnet nun allerdings ein gänzlich anderes Bild. Mit der Durchführung des
Plans sei bereits begonnen worden, der Planfeststellungsbeschluss könne dem-
entsprechend nicht mehr außer Kraft treten, die Frage nach Verjährung bzw. ei-
ner möglichen Verlängerung stelle sich somit nicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, das Aktionsbündnis
AufgeMUCkt und der Bund Naturschutz Bayern (BN) kritisieren den Standpunkt der
Staatsregierung aufs Schärfste. „Mit dem Beginn von Baumaßnahmen, die keinerlei
unmittelbaren Zusammenhang mit der dritten Bahn aufweisen, versucht die Staatsre-
gierung die Verjährung für das Bauprojekt „dritte Startbahn“ auszusetzen und quasi
ein Baurecht „für die Ewigkeit“ zu schaffen. Damit hat sie nicht nur die politische Op-
position, sondern auch die Startbahn-Gegnerinnen und -Gegner in den eigenen Rei-
hen vorsätzlich an der Nase herumgeführt. Für die Menschen und Kommunen in der
Flughafenregion würde die Staatsregierung ein Damoklesschwert für die Ewigkeit
manifestieren! Da könnte dann 2028, 2035, 2050 – je nachdem wann die Mehrheiten
und Gegebenheiten gerade passen – das Baurecht aus der Schublade gezogen wer-
den und ohne weiteres Verfahren gebaut werden. Mit einem Plan von 2007“, ver-
deutlicht Johannes Becher.

AufgeMUCkt-Sprecher Dr. Christian Magerl bewertet die Rechtsauffassung der
Staatsregierung als rechtlich fraglich: „Es gibt durchaus Juristinnen und Juristen, die
dezidiert eine andere Rechtsmeinung vertreten. In der juristischen Fachliteratur wird
in ähnlich gelagerten Fällen von einer unzulässigen „Vorratsplanung“ gesprochen.
Demnach müsse der Planfeststellungsbeschluss wie üblich der Verjährung unterlie-
gen. Wir werden die Interpretation der Staatsregierung deshalb auf jeden Fall juris-
tisch überprüfen lassen.“ Magerl ergänzt: „Eines ist klar: Der Widerstand steht! Wir
lassen uns nicht einlullen. Das dünne Eis, auf das sich die Staatsregierung mit dieser
Rechtsauffassung gestellt hat, wird dem politischen Gegenwind aus der Region nicht
standhalten. Die CSU wird damit ebenso baden gehen, wie sie das mit ihren faden-
scheinigen Argumenten für den Bau der dritten Bahn schon lange gegangen ist!“
Landtags-Grüne, AufgeMUCkt und BN fordern die Staatsregierung eindringlich auf,
sich endlich ehrlich zu machen. Das Bauprojekt für eine dritte Start- und Landebahn
am Flughafen München, das weder mit den klimapolitischen Notwendigkeiten unse-
rer Zeit vereinbar noch mit den tatsächlichen Bedarfen an Flugbewegungen begründ-
bar ist, muss endgültig vom Tisch. Diese politische Entscheidung ist überfällig. Dazu
Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN: „Statt mit juristi-
schen, aus unserer Sicht extrem fragwürdigen Spitzfindigkeiten doch noch einer 3.
Bahn den Weg offen zu halten, muss die Staatsregierung ihre politischen Ankündi-
gungen für Klima-, Flächen- und Naturschutz endlich ernst nehmen und die dritte
Bahn rechtsverbindlich beenden. Unsere Argumente gegen die dritte Startbahn sind
richtiger und aktueller denn je. Es ist extrem unverantwortlich, nach wie vor ein ver-
meintlich unendliches Wachstum des Flugverkehrs zu verfolgen und damit die Rolle
des Luftverkehrs für die Klima- und Biodiversitäts-Krise einfach zu ignorieren.“
Tobias Eschenbacher, Oberbürgermeister der Stadt Freising, betont zudem die
Auswirkungen auf die Menschen und Kommunen der Flughafen-Region: „Für die
Stadt Freising bedeutet das „schwebende“ Baurecht eine nicht endende Hängepartie
für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die zukünftige Stadtentwicklung.
Die Einschränkungen für die Stadt Freising sind nicht hinnehmbar und müssen end-
lich beendet werden.“
Juristisch ist aus Sicht von Landtags-Grünen, AufgeMUCkt und BN eine Änderung
des Planfeststellungsbeschluss (Streichung der dritten Bahn) bei gleichzeitigem Er-
halt des Baurechts für die dann noch relevanten Teilvorhaben hierfür die richtige Lö-
sung. Diese wurde in einem Antrag der Landtags-Grünen bereits vorgelegt und for-
dern die Staatsregierung sowie die Regierungsfraktionen nun zu nochmaliger und
eingehender Reflexion des Anliegens auf.

Zum Hintergrund

Über 15 Jahre bereits schwelt der Konflikt um die Pläne für den Bau einer dritten
Start- und Landebahn am Flughafen München: am 26. Juli 2005 erteilte die Gesell-
schafterversammlung der Flughafen München GmbH (FMG) die Freigabe für ent-
sprechende Planungen. Am 24. August 2007 wurden die Unterlagen für das Plan-
feststellungsverfahren für das Bauprojekt eingereicht. Bis heute ist die 3. Start- und
Landebahn jedoch nicht im Bau, was unter anderem an den bereits 2005 aufkeimen-
den Protesten der AufgeMUCkt-Initiative und am Bürgerentscheid vom 17. Juni 2012
in der LH München liegt. Ein großer grüner Erfolg – gemeinsam mit den Bürgerinitia-
tiven und Naturschutzverbänden.
Nichtsdestotrotz ist die dritte Bahn noch immer nicht vom Tisch. CSU und Freie Wäh-
ler einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag 2018 lediglich auf ein Moratorium: Bis
2023 sollten die Pläne vorerst auf Eis liegen. Am 16. September 2020 verkündete Mi-
nisterpräsident Söder, den Bau einer dritten Bahn sogar bis 2028 nicht weiter verfol-
gen zu wollen. Der Antrag der Landtags-Grünen (Drucksache 18/10681), der for-
derte, die Pläne für den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Mün-
chen endgültig ad acta zu legen und dementsprechend das Bauvorhaben aus dem
Landesentwicklungsplan sowie aus dem Planfeststellungsbeschluss zu streichen,
wurde dagegen von einer Mehrheit aus CSU, Freien Wählern, FDP und AfD am 10.
November 2020 im Verkehrsausschuss abgelehnt. Die dritte Bahn schwebt also nach
wie vor wie ein Damoklesschwert über der Flughafenregion.

Verjährung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bisher gingen politische Akteure davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss für
die dritte Bahn wie üblich der Verjährung unterliegt. Im Allgemeinen verjähren Plan-
feststellungsbeschlüsse für Flughäfen nach § 9 Abs. 3 LuftVG zehn Jahre nach Ein-
tritt der Unanfechtbarkeit, sofern mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde.
Für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München bedeutet das konkret
eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem 4. März 2016 (Datum der Unanfecht-
barkeit des Planfeststellungsbeschlusses laut Bayerischem Verkehrsministerium).
Auf Antrag des Vorhabenträgers, hier Flughafen München GmbH, kann die Geneh-
migungsbehörde, hier die Regierung von Oberbayern, die Frist um bis zu weitere fünf
Jahre verlängern. Dieser Verwaltungsakt unterliegt entsprechenden Verfahren: Es
bedarf einer Begründung und vor der Entscheidung über die Verlängerung sind die
Planbetroffenen anzuhören. Zudem wird Betroffenen der Rechtsweg eröffnet.

Auch Landtagsabgeordnete anderer Parteicouleur beziehen sich auf diese Verjäh-
rungsfrist. Benno Zierer (Freie Wähler) sagte am 11. November in der Moosburger
Zeitung: „Ungeachtet dessen sind wir der Auffassung, dass bei einer möglichen Ver-
längerung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2025 die Genehmigungsvoraus-
setzungen neu geprüft werden müssten.“ Auch Ulrike Scharf (CSU) äußerte in der
Sitzung des Verkehrsausschusses am 5. November 2019, dass sie davon ausgehe,
das Baurecht für die dritte Start- und Landebahn bestehe bis 2025.

Staatsregierung: Planfeststellungsbeschluss bereits in der Umsetzung

In der Antwort auf eine Anfrage von Johannes Becher, vertritt die Staatsregierung die
Position, dass mit der Durchführung des Plans bereits begonnen worden sei und der
Planfeststellungsbeschluss dementsprechend nicht mehr außer Kraft treten könne.
Die Frage nach Verjährung bzw. einer möglichen Verlängerung stelle sich somit
nicht.
Konkret befinden sich laut Aussagen der Staatsregierung folgende Teilvorhaben des
Planfeststellungsbeschlusses in der Umsetzung: Die Verlängerung des S-Bahntun-
nels nach Osten mit dem Tunnelbauwerk „Erdinger Ringschluss“, der Ausbau des
Flughafenzubringers Ost sowie die teilweise Erweiterung des Vorfeldes Ost. Land-
tags-Grüne, AufgeMUCkt und BN sehen hierin keinen unmittelbaren Zusammenhang
mit der dritten Startbahn und fordern die Staatsregierung auf, das Bauprojekt endlich
politisch ad acta zu legen.

München, 19. November 2020

Johannes Becher, MdL,
Betreuungsabgeordneter für die Landkreise Freising, Erding, Pfaffenhofen
Bündnis90/Die Grünen im Bayerischen Landtag
Dr. Christian Magerl,
Sprecher des Aktionsbündnisses AufgeMUCkt
Dr. Christine Margraf,
stellv. Landesbeauftragte des Bund Naturschutz Landesverband Bayern

Tobias Eschenbacher,
Oberbürgermeister der Stadt Freising

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