Lärmschutz im Luftverkehr – Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 03.01.2017

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm umgehend novellieren,

um die Lebenssituation und Lebensqualität der Flughafenanrainer durchgreifend und auf Dauer zu verbessern. Wir verlangen vom Bundestag, dass er tatsächlich und umfassend Schutz vor den Belastungen und Gesundheitsrisiken des Fluglärms sicherstellt und dass er seiner eigentlich selbstverständlichen Pflicht nach Art. 2 Grundgesetz nachkommt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen.

Begründung

2015 entstand durch die NORAH-Studie eine vertiefte Einschätzung der Fluglärmbelastung. Während der Fluglärm bisher oft nur als Belästigung eingestuft wurde.
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